SVP Illnau-Effretikon - Dorfplatz JA

Dorfplatz Illnau

Am 29. November 2020 stimmen wir an der Urne über die Volksinitiative «Attraktives Dorfzentrum Illnau» ab. Unsere Initiative möchte den Dorfplatz vergrössern und das baufällige Gebäude an der Usterstrasse 23 durch einen modernen Neubau ersetzen. Unser Ziel ist ein lebendiger Dorfplatz mit hoher Lebensqualität statt viel Verkehr.

Flyer: JA zum grossen Dorfplatz - Neubau
Homepage: dorfplatz-ja.ch
Facebook: facebook.com/dorfplatzja


Interview des Heimatschutz Präsidenten

Interview mit dem Heimatschutz-Präsidenten: Inakzeptable Aussagen!

Der höchste Zürcher Heimatschützer schockiert in einem Interview zur Dorfplatz-Abstimmung mit inakzeptablen Aussagen. So nicht! Unsere Demokratie lebt von Respekt und Akzeptanz von Mehrheitsentscheidungen. Deshalb jetzt erst Recht: JA zu einem vergrösserten, echten Dorfplatz und damit Ja zur Neubau-Vorlage A!


Stellungnahme der Parteipräsidenten von FDP/SVP/JLIE und BDP zum Landbote- Interview des Zürcher Heimatschutz-Präsidenten

Stellungnahme der Präsidenten als PDF

Interview mit dem Heimatschutz-Präsidenten: Inakzeptable Aussagen!

Dem Interview mit dem Präsidenten des Zürcher Heimatschutzes im Landboten kann man entnehmen, dass dieser noch nie im ehemaligen Landihaus war, aber dennoch bereits einmal ganz grundsätzlich gegen dessen Abriss und Ersatzneubau zugunsten eines vergrösserten Dorfplatzes in Illnau rekurrierte. Zudem führt er aus, dass erst wenn man Böden tiefer und Decken höher legen wolle, hohe Folgekosten entstehen würden. Genau dies ist in der Sanierungs-Vorlage B jedoch geplant. Also doch: Vorsicht Kostenfalle!

Anstatt die Demokratie zu respektieren, droht der höchste Zürcher Heimatschützer bereits vorsorglich mit einem Rekurs, sollte sich die Illnau-Effretiker Stimmbevölkerung für einen vergrösserten, echten Dorfplatz entscheiden. Immerhin räumt er dabei sogleich ein, dass der Ausgang eines solchen Rekurses und damit eines Gerichtsverfahrens schwer vorauszusehen sei. Ein Ersatzneubau gemäss Vorlage A ist also durchaus realistisch, auch wenn die Befürworter der Vorlage B stets das Gegenteil behaupten. Fakt ist, was das Verwaltungsgericht in dieser Frage ergebnisoffen festhielt: «Auch bei grundsätzlich gegebener Schutzwürdigkeit eines Gebäudes kann dieses jedoch aus dem Inventar entlassen werden, wenn im Rahmen der vorzunehmenden Güterabwägung die denkmalpflegerische Bedeutung und das Interesse an der Erhaltung des Schutzobjektes tiefer zu gewichten sind als entgegenstehende private oder öffentliche Interessen». Ein solches öffentliches Interesse wäre das Anliegen der Bevölkerung nach einem deutlich vergrösserten Dorfplatz, wie er nur durch die Neubau-Vorlage A entsteht.

Schlicht inakzeptabel ist es, die Befürworter eines grosszügigen und echten Dorfplatzes mit dem Mussolini-Vergleich in den ‘braunen Dreck‘ zu ziehen. Demokratie geht anders. Es liegt nun an der Stimmbevölkerung gegen solch despektierliche Aussagen und den überbordenden Denkmalschutz ein deutliches Zeichen zu setzen. Jetzt erst recht: Stimmen auch Sie «JA zur Neubau-Vorlage A!»

Katharina Morf
Präsidentin FDP Illnau-Effretikon

Ueli Kuhn
Präsident SVP Illnau-Effretikon

Claudio Jegen
Präsident Jungliberale Illnau-Effretikon

Peter Vollenweider
Präsident BDP Illnau-Effretikon

Stellungnahme der Präsidenten als PDF


Dorfplatz Illnau, Medienmitteilung Simon Binder

Die Sanierungs-Befürworter starten mit linken Tricks in den Abstimmungskampf

Am 29. November 2020 kommt in Illnau-Effretikon mit der Abstimmung zum Dorfplatz Illnau eine Vorlage mit verzwickter Vorgeschichte an die Urne. Bei der vom Stadtrat versuchten abstrakten Inventarentlassung der baufälligen Liegenschaft Usterstrasse 23 mit schlechter Bausubstanz im Jahr 2014 legte der Verein Zürcher Heimatschutz Rekurs ein. Das Verwaltungsgericht urteilte, dass eine Inventarentlassung nur möglich sei, wenn das Stimmvolk sowohl über eine konkrete Neubau-, als auch über eine Sanierungsvariante entscheiden könne. Der Gemeinderat hatte also keine Wahl: Er musste neben der Initiative (Neubauprojekt, Vorlage A) zwingend auch einen Gegenvorschlag (Sanierung, Vorlage B) verabschieden.

Unser politisches System sieht solche Konsultativabstimmungen eigentlich nicht vor: Normalerweise verabschiedet ein Parlament nur dann einen Gegenvorschlag, wenn es diesen auch der Initiative vorzieht. Deshalb schreibt das Gesetz auch vor, dass in der Abstimmungszeitung zwingend erwähnt werden muss, das Parlament würde den Gegenvorschlag (Sanierung) bevorzugen. Und genauso technisch steht es nun auch in den Unterlagen, ob gewollt oder nicht.

Die Sanierungs-Befürworter nutzen nun diesen Spezialfall irreführend aus und behaupten jetzt fälschlicherweise auch in Ihren Parolen, der Gemeinderat würde die Vorlage B bevorzugen. Fakt ist aber, als das Parlament noch frei entscheiden konnte, kam die ursprüngliche Motion mit gleichem Inhalt wie die Neubau-Vorlage A mit einem Stimmenverhältnis von 20 : 12 Stimmen zu Stande. Fakt ist auch, für die Volksabstimmung wurden beide Vorlagen (A + B) im Rat ohne jegliche Ablehnungen, wie vom Gericht verlangt, überwiesen. Eine Gegenüberstellung der Vorlage A und B hat in der Ratsdebatte nie stattgefunden. Das Parlament wurde also gar nie danach gefragt, welche der beiden Vorlagen es bevorzugt.

Ich wünsche mir für den laufenden Abstimmungskampf, dass sich die Stimmbürgerin und der Stimmbürger bloss nicht in die Irre führen lassen von solch fragwürdigen Spielchen, sondern sich nach sorgfältigem Studium beider Vorlagen eine eigene Meinung bilden können, welches Projekt den Dorfkern Unterillnau die nächsten Jahrzehnte prägen wird.

Simon Binder
Gemeinderat SVP


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